Kapitalüberlassungsvertrag

Erläuterungen zum Kapitalüberlassungsvertrag der "Königlichen Reichsbank"

Der Kapitalüberlassungsvertrag gibt der Königlichen Reichsbank sichere Unabhängigkeit. Die Ausgestaltung der Königlichen Reichsbank bewirkt die vollständige Unzuständigkeit des gesamten europäischen Banken- und Rechtsystems. Das heißt, niemand hat das Recht, Einsicht zu nehmen.

Die Königliche Reichsbank arbeitet ausschließlich mit überlassenem Kapital von Staatszugehörigen oder Staatsangehörigen. Eine Rücküberlassung des Kapitals liegt dabei vollständig im freien Ermessen des Kapitalempfängers. So kann Unsere gemeinwohlförderliche Aufbauarbeit nicht verhindert oder sabotiert werden.

Eine Verpflichtung zur unbedingten Rücküberlassung des Kapitals besteht also nicht. Es wird von der Königlichen Reichsbank dann zurückerstattet, wenn es geleistet werden kann und ungebundenes Vermögen vorhanden ist.

Wir haben zudem ein dezentral organisiertes eigenes Zahlungsverkehrssystem ähnlich einer Online-Bank errichtet (=> E-Mark-Konto). Damit können Sie steuer- und beobachtungsfrei Zahlungsgeschäfte in der Währung des Königreiches Deutschland tätigen.

Verantwortung und Vertrauen

Unsere Aufgabe ist es im ersten Rang das Allgemeinwohl zu fördern. Mit Hilfe der Gelder der Kapitalgeber unterstützen wir Projekte für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft zum Wohle von Mensch, Tier und Natur.

Sie sind angehalten zu entscheiden, wem Sie vertrauen. Sollten Sie dem etablierten Finanz-, Geld- und Kreditsystem weiter vertrauen, belassen Sie Ihr Geld auf deren Kreditinstituten. Sollten Sie Unseren Tätigkeiten vertrauen, haben Sie durch Uns die Möglichkeit, Ihre Ersparnisse dauerhaft zu sichern und gleichzeitig dem Allgemeinwohl zu dienen.

Laden Sie sich den vollständigen Vertrag hier herunter: