Wie wir arbeiten
Die Königliche Reichsbank ist Hüterin der Währung und überwacht die Geldmenge durch Geldschöpfung bzw. Geldmengenreduzierung.
Das Wort „Währung“ kommt von Gewähr. Geld ist ursprünglich geschaffen worden, um den Güter- und Leistungsaustausch zu vereinfachen. In jedem Fall sollte man eine reelle Gegenleistung oder Ersparnis für das gezahlte Geld bekommen.
Unser Geld ist nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern eine gesetzliche Währung. Das bedeutet, daß das Geld immer gegen eine Gegenleistung eingetauscht werden kann und daß der Wert dieser Gegenleistung nicht abnehmen darf. Dies garantiert der Staat mit der Königlichen Reichsbank, indem er beständig die Hinterdeckung durch Realwerte kontrolliert und die leistungslose Bereicherung auf Kosten der Allgemeinheit unterbindet.
Das überholte Zinssystem der veralteten Strukturen, welches von vornherein ein Mangelsystem war, ist im Königreich Deutschland verboten und gehört mitsamt den privaten Banken der Vergangenheit an. Es gibt nur noch eine Staatsbank und ihre Filialen in den Regionen, die ausschließlich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Sie investieren in regionale Projekte und die Schaffung staatlicher Betriebe und fördern somit die Regionen an der Basis.