Eröffnung eines Euro-Sparkontos

Konto-Eröffnung ganz einfach von Zuhause aus:

Drucken Sie den unter folgendem Link abrufbaren KÜV (Kapitalüberlassungsvertrag) aus. Tragen Sie Ihre Daten vollständig ein, unterschreiben Sie eigenhändig und senden Sie Uns Ihren ausgefüllten KÜV an die in der Fußzeile des KÜV genannte Anschrift. Nachdem der KÜV bei Uns eingegangen ist, erhalten Sie eine Rückmeldung und tätigen dann eine Erstüberweisung in Höhe der Summe, welche Sie auf dem KÜV eingetragen haben, auf das Konto der Königlichen Reichsbank (siehe unten). Bitte beachten Sie, daß eine Konto-Eröffnung mit einer Mindestersteinzahlung von 300,- € verbunden ist. Sollten Sie noch keine Staatsangehörigkeit oder Staatszugehörigkeit im Königreich Deutschland besitzen, so fügen Sie dem ausgefüllten KÜV bitte die Kopie eines gültigen Identitätsnachweises (Identitätskarte, Personalausweis, Reisepaß) und ein aktuelles Lichtbild bei.


Datieren Sie den KÜV (Kapitalüberlassungsvertrag) auf den Tag, an welchem Sie diesen ausgedruckt haben. Spätestens aber auf das Datum Ihrer Erstüberweisung. Da Wir Gelder nur mit Nachrangabrede annehmen, ist es erforderlich, daß der Kapitalüberlassungsvertrag vor oder zeitgleich mit der Erstüberweisung abgeschlossen wird.

ACHTUNG: Alle Gelder, die ohne unterzeichneten Kapitalüberlassungsvertrag bei uns eingehen, führen nicht zur Eröffnung eines Euro-Sparkontos. Ein nachträgliches Einreichen des Kapitalüberlassungsvertrag ist ebenso nicht statthaft. Alle so eingegangenen Gelder werden als Spende für die Projekte gewertet.

Nachdem Wir Ihren korrekt ausgefüllten Kapitalüberlassungsvertrag erhalten haben, erhalten Sie von Uns die Daten für Ihre Erstüberweisung. Nach Eingang der Erstüberweisung senden Wir Ihnen zwei Kontohefte zu. Diese enthalten den eingetragenen Betrag Ihrer Erstüberweisung und eine Einzahlungsbestätigung durch die Unterschrift des bearbeitenden Mitarbeiters.

Tragen Sie nun Ihre Daten in diese 2 Kontohefte ein, unterschreiben beide und senden Uns das Nachweisheft mit der Aufschrift "Reichsbank" an die in der Fußzeile des KÜV genannte Anschrift zurück. Das Kontoheft "Inhaber" behalten Sie für die weitere Führung bei sich zu Hause.

Das Euro-Sparkonto ist nicht als Zahlungskonto verwendbar, mit dem Regelkosten gezahlt oder Einkäufe getätigt werden können (es ist nicht SEPA-fähig). Es ist ähnlich einem traditionellen Sparbuch, auf das Kapital eingezahlt wird, welches kurz- bis mittelfristig nicht benötigt wird und einfach sicher aufgehoben sein soll. Die Königliche Reichsbank nutzt dieses Kapital um damit den Aufbau gemeinwohlfördernder Strukturen im Königreich Deutschland zu fördern.