Welche Pflichten hat ein Unternehmer im Königreich Deutschland?

Der Unternehmer

  • untersteht der Verfassung, den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit des Königreichs Deutschland
  • ist mindestens Staatszugehöriger
  • bekundet seinen Willen zum Vertrauensprinzip in der Gemeinwohlwirtschaft des Königreichs Deutschland
  • unterliegt der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung E-Mark (bis auf weiteres für min. 50% des erzielten Umsatzes)
  • ist verpflichtet ein EZA-Konto, zum elektronischen Zahlungsausgleich in E-Mark, zu führen und seine Waren und / oder Dienstleistungen auf der freien Online-Marktplattform des Königreichs Deutschland - KadaRi (Kauf das Richtige) - anzubieten
  • unterliegt der Nachweispflicht der Umweltverträglichkeit im Falle einer produzierenden Tätigkeit
  • muss eine gesundheitliche Absicherung im Königreich Deutschland vorweisen
  • handelt nach den Prinzipien des ehrbaren Kaufmannes (Willensbekundung zum Vertrauensprinzip)

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

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