Welche Pflichten hat ein Unternehmer im Königreich Deutschland?
Der Unternehmer
- untersteht der Verfassung, den Gesetzen und der Gerichtsbarkeit des Königreichs Deutschland
- ist mindestens Staatszugehöriger
- bekundet seinen Willen zum Vertrauensprinzip in der Gemeinwohlwirtschaft des Königreichs Deutschland
- unterliegt der Annahmepflicht der gesetzlichen Währung E-Mark (bis auf weiteres für min. 50% des erzielten Umsatzes)
- ist verpflichtet ein EZA-Konto, zum elektronischen Zahlungsausgleich in E-Mark, zu führen und seine Waren und / oder Dienstleistungen auf der freien Online-Marktplattform des Königreichs Deutschland - KadaRi (Kauf das Richtige) - anzubieten
- unterliegt der Nachweispflicht der Umweltverträglichkeit im Falle einer produzierenden Tätigkeit
- muss eine gesundheitliche Absicherung im Königreich Deutschland vorweisen
- handelt nach den Prinzipien des ehrbaren Kaufmannes (Willensbekundung zum Vertrauensprinzip)
Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.