Was passiert, wenn ein Finanzamt bei einer Kunden-BRD-Firma meine Rechnung als Betriebsausgabe nicht anerkennt?

Das Einzige, was geschehen könnte, wäre, daß die Rechung vom Finanzamt als Ausgabe nicht anerkannt würde und seine Einkommenssteuer damit höher ausfallen könnte.

Da die Rechungssumme vom Unternehmen des Königreiches Deutschland jedoch preiswerter ist, da der Unternehmer im KRD keine Steuern zahlen muß, ist höchstens diese Einsparung wieder verloren.

Außerdem besteht somit die Möglichkeit zur gerichtlichen Feststellung, daß das Königreich Deutschland ein Staat ist und Rechnungen, als von einem Drittstaat kommend, anerkannt werden müssen.

Zuletzt aktualisiert am 24.11.2015 von Marco Ginzel.

Zurück