Benötige ich als KRD-Unternehmer eine soziale Absicherung im KRD? Gibt es eine Absicherungspflicht?

Es gibt eigene soziale Sicherungssysteme im Königreich Deutschland. Für Unternehmer ist nur die Absicherung im Krankheitsfalle obligatorisch. Das ist in der Bundesrepublik auch so. Eine Absicherung für Rente ist in beiden Ordnungen freiwillig.

Die monatlichen Kosten zur gesundheitlichen Absicherung richten sich nach dem gewählten Tarif, sind aber in der Regel 10% günstiger als der Tarif der bisherigen Versicherung. Falls der Unternehmer schon eine anderweitige Absicherung hat, reicht diese aus.

Wünschenswert wäre es jedoch, die Absicherung des Königreiches Deutschland zu wählen.

Mit der Wahl der gesundheitlichen Absicherung im Königreich Deutschland unterstützen die Unternehmer das Anliegen des KRD, der Gesunderhaltung der Menschen Vorrang vor Symptomunterdrückung oder Reparaturmaßnahmen zu geben. Überschüsse der Deutschen Heilfürsorge fließen in den Staatshaushalt ein und dienen dem weiteren Aufbau gemeinwohl fördernder Strukturen.

 

Zuletzt aktualisiert am 12.03.2020 von Marco Ginzel.

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