Wie wird es rechtlich bewertet, wenn ein KRD-Betrieb Euros einnimmt? Kann es Schwierigkeiten geben mit der BaFin, Bundesbank, Finanzamt oder anderen? Wenn ja, was kann ich präventiv tun und wenn Nein, warum nicht?

Mit der BaFin, der Bundesbank usw. werden Sie als Unternehmer keine Schwierigkeiten haben. Sie können mit Ihren Tätigkeiten lediglich Wechselwirkungen mit dem Finanzamt auslösen.

Es ist dabei immer zu beachten, in welchem Status Sie sich befinden. Sind Sie deutscher Staatsangehöriger, noch in Wohn-Haft und haben Sie noch einen "Personal"-ausweis? In diesem Status sind sie ein Untertan der EU, sind lediglich ein Subunternehmer in der Firma "Bundesrepublik Deutschland", egal was Ihnen irgendwelche Leute weismachen wollen. Als dieser haben Sie keine wirklichen Freiheitsrechte. Es wird Ihnen nur glaubhaft gemacht, daß sie welche hätten.

Als solcher haben Sie sich an die faktisch angewendeten Regeln der BRD und Ihre (illegalen) Steuergesetze zur Steuerung Ihres Verhaltens zu halten.

Das Einzige, was Sie tun können, ist eine Entscheidung zu treffen, wer Sie sein wollen und in welcher rechtlichen Ordnung sie handeln wollen um dann dementsprechend ihr Sein zu überdenken.

Der Euro ist rechtlich betrachtet lediglich ein Kunstgegenstand, der als "Zahlungsmittel", durch seinen Glauben an diesen, von der Masse der Menschen angenommen wird. Dieser Kunstgegenstand befindet sich im Eigentum seiner Herausgeber und diese können ihn jederzeit einziehen.

Das sog. "Finanzamt" kann nur im Bereich "Euro" tätig sein. Es kann keine sog. "Steuern" auf Einnahmen in einer anderen Rechtsordnung in einer anderen Währung erheben.

Bisher besteht seit 7 Jahren die Erfahrung, dass sowohl E-Mark-Einnahmen als auch Euro-Einnahmen eines KRD-Betriebs keine Steuerforderungen eines bundesdeutschen Finanzamtes auslösten. Bisher hat kein bundesdeutsches Finanzamt eine Forderung an ein korrekt arbeitenden KRD-Betrieb und seine Repräsentanz gestellt.

Die Entscheidung, eine Staatsangehörigkeit im Königreich Deutschland zu erlangen und eine Firma im Königreich Deutschland zu gründen, führt für Sie zu einem größtmöglichen Maß an Freiheit. Da das Königreich Deutschland keine Besteuerung für Unternehmer kennt, die sich an die Umweltstandards der Verfassungsordnung halten, und Sie sich dann als Unternehmer gegenüber dem Königreich Deutschland steuerlich nicht erklären müssen, können Sie alle ihre Einnahmen für sich behalten. Wir sind der Auffassung, daß Sie schon allein durch Ihre Tätigkeit als Unternehmer das Allgmeinwohl fördern und diese Leistung nicht noch durch Ihre Ausbeutung bestraft werden sollte.

 

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

Zurück