Wie wird eine Rechnung von einem KRD-Betrieb an einen BRD-Unternehmer vom BRD-Finanzamt behandelt?

Die KRD-Rechnung entspricht insofern nicht der BRD-Norm für Unternehmer aus dem Inland so wie EU-Ländern, da dort keine Steuernummer ausgewiesen ist (es gibt im KRD ja keine). Demzufolge kommt die Rechnung aus dem Drittland und wird auch so behandelt.
Da es im Königreich Deutschland keine Steuernummer gibt, wird die Rechnung auch ohne Umsatz,- und Mehrwertsteuer ausgewiesen und Brutto wie Netto gebucht. Entspricht die gekaufte Ware oder Dienstleistung den wirtschaftlichen Zwecken des Leistungsempfängers, wird diese Rechnung als Betriebsausgabe verbucht.

Manchmal braucht es eine Bestätigung, daß der Leistungsgeber Unternehmer in seinem Land ist. Bei den Cayman Islands gibt es dafür z.B. eine beglaubigte Apostille.

 

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

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