Wie betrachtet das Finanzamt die Rechnung, wenn während des Geschäftes ein Innenverhältnis (KRD) besteht. Kann diese Rechnung im BRD-Gebiet abgesetzt werden?

Da gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Beide geben dieses Rechtsgeschäft der BRD gegenüber nicht an, da es nicht in der Ordnung der Bundesrepublik getätigt wird.

2. Sie, als Unternehmer der Bundesrepublik, erhalten eine Rechnung des Betriebs des Königreiches Deutschland. Ob ein Mitarbeiter des sog. "Finanzamtes" diese Rechnung als eine Ausgabe akzeptiert und Sie diese Rechnung somit als Ausgabe geltend machen können, ist eine individuelle Angelegenheit des jeweiligen Finanzamtes.

3. Sie als Unternehmer der Bundesrepublik, erbringen eine Leistung für einen Betrieb des Königreiches Deutschland. Die Folge ist, daß Sie diese Einnahme gegenüber dem Finanzamt, bei dem Sie freiwillig Ihre Tätigkeit angemeldet haben, zu versteuern haben.

Wenn sie jedoch einen Betrieb gleicher Tätigkeit im Königreich Deutschland angemeldet haben, brauchen Sie diese Einnahme gegenüber dem sog. "Finanzamt" nicht anzugeben, da Sie die Einnahme nicht mit Ihrer Firma in der Rechtsordnung der BRD erzielt haben. Im Königreich Deutschland gibt es keine Erklärungs- und Steuerpflicht. Alle Unternehmer sind frei in ihrer Tätigkeit.

 

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

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