Wenn ich in der BRD mit Wohnsitz gemeldet bin, muß ich dann mein Einkommen, welches ich im KRD erzielt habe, in der BRD angeben und versteuern?

Nach dem gegenwärtig noch bestehenden Welteinkommensprinzip muss das Einkommen dort angegeben werden, wo Sie mit dem Unternehmen angemeldet sind.

Martin Schulz, der ehemalige deutsche Europaparlamentspräsident, versuchte schon eine geraume Zeit zu erreichen, daß Steuern dort bezahlt werden sollen, wo die Umsätze erzielt werden.

Wenn Sie einen "Personalausweis" der Bundesrepublik Deutschland besitzen, gibt dieser Aufschluß über ihren Status (als Sklave) und er bringt zum Ausdruck, daß Sie ein Teil dieses Verwaltungskonstruktes sind. Er zeigt auch, daß Sie über ein noch eingeschränktes Bewußtsein verfügen, da Sie damit einverstanden sind, willentlich Teil eines kriminellen Konstruktes zu sein. Aus diesem Grunde empfehlen Wir, sich schrittweise daraus zu lösen.

Wenn Sie im Königreich Deutschland Inhaber eines Betriebs sind, mit diesem arbeiten und sich in der Bundesrepublik abgemeldet haben, dann brauchen Sie keine Steuern auf die Umsätze zahlen, die Sie mit diesem Betrieb erzielen. Ebenso müssen Sie Einkommen, daß Sie mit dem Betrieb des Königreiches Deutschland in Wechselwirkung mit Menschen aus dem Konstrukt "Bundesrepublik" erzielen, nicht versteuern, wenn Sie sich abgemeldet haben. Dies schon aus dem Grunde, weil sich im Königreich Deutschland kein Unternehmer steuerlich erklären muß.

Wenn Sie noch einen "Personalausweis" besitzen, Sie sich in Wohn-Haft in der BRD befinden und Einkommen im Eurobereich erzielen, ist es Ihre Verantwortung und freie Entscheidung, ob Sie dieses Einkommen versteuern wollen. Machen Sie es so, wie Sie es sich zutrauen. Wenn Sie diesbezügliche Ängste haben, dann geben Sie Einkommen im Eurobereich gegenüber dem sog. "Finanzamt" an. Sollten Sie mutiger sein, über tatsächliche Angstfreiheit und über Urvertrauen verfügen und Sie auch Vertrauen in Ihre eigene Kraft haben, dann können Sie eine Angabe des Einkommens im Königreich Deutschland unterlassen. Aber haben Sie dann noch einen Personalausweis?

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

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