Welche Formerfordernisse sind für einen Angestellten in einem Betrieb im Königreich Deutschland zu erfüllen?

Angestellte müssen mindestens schon Staatszugehörige sein oder sie müssen bei der Betriebsanmeldung vom Unternehmer mit einer Staatszugehörigkeitserklärung, die vom Antragsteller (Angestellten) selbst handschriftlich unterzeichnet sein muß, als Staatszugehörige beim Meldeamt gemeldet werden.

Dafür ist einzureichen:

  • die Betriebsanmeldung (BA-1)
  • Mitarbeiteranmeldung (BA-2)

 

Darin sind auch enthalten:
Wohnsitz, die Kontaktdaten und das Gehalt des Angestellten.

Für ihre Angestellten schließen die KRD-Unternehmer die Sozialabsicherung im Königreich Deutschland ab. Dies beinhaltet die Absicherung für den Krankheitsfall bei der Deutschen Heilfürsorge und für die Rente bei der Deutschen Rente.

Für die Absicherung des Angestellten wird ein von ihm ausgefülltes Gesundheitsprofil benötigt.

 

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

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