Eine BRD-Firma kauft Produkte im System der BRD und verkauft diese dann in E-Mark oder Reichsmark. Geht das? Wenn ja, wie wird das gegenüber dem Finanzamt deklariert?

Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Das Finanzamt anerkennt das KRD als Staat und behandelt die Ware wie den Export in einen Drittstaat. Sollte ihr Finanzamt dem nicht zustimmen;
  • Deklarieren Sie die Ware als eine Privatentnahme und ziehen auch keine Vorsteuer dafür. Dann haben Sie die Ware inklusive Mehrwertsteuer bezahlt. Damit endet die umsatzsteuerrechtliche Zuständigkeit der BRD für diese Ware.
  • Sie verkaufen die Ware von ihrem BRD-Unternehmen an ihren Betrieb im Königreich Deutschland mit einem Aufschlag von einem Cent. Auf diesen Mehrwert zahlen Sie Mehrwertsteuer in Ihrer BRD-Firma. Was Sie dann mit der Ware in Ihrem KRD-Betrieb tun, ist Ihre Sache und bedarf keiner Erklärung im Königreich Deutschland.

Zuletzt aktualisiert am 25.03.2021 von Marco Ginzel.

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