Eröffnung eines E-Mark-Kontos

Eröffnen Sie jetzt Ihr E-Mark-Konto, für den elektronischen Zahlungsausgleich in E-Mark, im Königreich Deutschland. Füllen Sie dafür einfach das unten verlinkte Antragsformular vollständig aus und senden den Antrag (inkl. Kopie eines Ausweisdokumentes und Lichtbild) unterschrieben an die im Antrag genannte Anschrift. Bitte beachten Sie, dass eine E-Mark-Konto-Eröffnung mit einem Mindesttauschbetrag von 50,- Euro in E-Mark zum aktuellen Wechselkurs verbunden ist, welcher Ihrem E-Mark-Konto gutgeschrieben wird. Zudem fällt für die Kontoeröffnung ein einmaliger Verwaltungsbeitrag in Höhe von 20,- Euro an. Die anschließende Kontoführung ist kostenfrei.

 

E-Mark-Kontoantrag und Bekenntnis zur Verfassung